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Die Statuten werden den Mitgliedern persönlich abgegeben.
Wenden Sie sich sonst bitte an den Präsidenten.
Hier eine Kurzform der wichtigsten Artikel |
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| I. |
NAME, SITZ UND ZWECK |
| Art. 1 |
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| 1 |
Unter dem Namen "Artillerie-Offiziers-Verein Basel" (AOV Basel)
besteht mit Sitz in Basel ein Verein im Sinne der Art. 60ff.
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. |
| 2 |
Er ist zugleich auch Sektion der Schweizerischen
Offiziersgesellschaft (SOG).
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| Art. 2 |
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| 1 |
Der Verein hat zum Zweck: |
| a) |
Das Wehrwesen des Landes zu erhalten und sich mit allgemeinen
militärischen, insbesondere artilleristischen Fragen zu befassen, |
| b) |
die außerdienstliche Weiterbildung seiner Mitglieder zu fördern, |
| c) |
die Kameradschaft unter den Mitgliedern zu pflegen, |
| d) |
das Stiftungsvermögen zu verwalten. |
| 2 |
Der Verein arbeitet bei der Erfüllung seines Zweckes mit den
regionalen Offiziersgesellschaften zusammen.
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| Art. 3 |
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Um seinen Zweck zu erreichen, veranstaltet er Vorträge,
Diskussionsabende, Übungen und andere Anlässe und bietet seinen
Mitgliedern die Möglichkeit zur Teilnahme an entsprechenden Anlässen
anderer Vereine.
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| II. |
MITGLIEDSCHAFT
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| Art. 4 |
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| 1 |
Jeder schweizerische Artillerieoffizier sowie jeder Offizier,
der in der Waffengattung der Artillerie eingeteilt ist,
kann Mitglied werden. Die einmal erworbene Mitgliedschaft bleibt
auch bei allfälliger Umteilung in eine andere Waffengattung oder
bei Entlassung aus der Wehrpflicht bestehen. |
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... |
| III. |
ORGANE
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| Art. 9 |
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Die Organe des Vereins sind: |
| a) |
die Generalversammlung, |
| b) |
die Kommission, |
| c) |
die Kontrollstelle. |
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... |
| IV. |
FINANZEN UND DIVERSES |
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... |
| V. |
AUFLÖSUNG |
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... |
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| Die vorstehenden Statuten wurden an der Generalversammlung
des AOV Basel vom 4.12.1998 genehmigt und mit sofortiger Wirkung in
Kraft gesetzt. |
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| ANHANG |
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| Der Verein wurde am 24. 4. 1877 unter dem Namen
"Verein Baslerischer Artillerieoffiziere" gegründet und übernahm damals die
kantonale Instruktorenkasse und die Artilleriekasse als sogenanntes Stiftungsvermögen.
Um allen schweizerischen Artillerieoffizieren den Beitritt zu ermöglichen,
erfolgte am 6. 12. 1924 eine entsprechende Statutenänderung, verbunden mit der
Umbenennung des Vereins in "Artillerie-Offiziers-Verein Basel". |
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| Bei seiner Gründung übernahm der Verein die
Artilleriebibliothek, die 1893 der allgemeinen Militärbibliothek
der Offiziersgesellschaft Basel-Stadt und 1896 mit dieser zusammen
der öffentlichen Bibliothek der Universität Basel zur Betreuung
übergeben wurde. Schließlich ging sie im Jahre 1943 in das Eigentum
der Stiftung Militärbibliothek über. Dieser entrichtet der AOV Basel
einen jährlichen Beitrag; dadurch sichert er seinen Mitgliedern
dauernd das Recht der unentgeltlichen Benützung der Militärbibliothek
und hat Anspruch auf einen Sitz im Stiftungsrat. |